AGB´s
Das Goldstück UG
hauswirtschaftliche Unterstützung mit Herz
Venekotenweg 274
41372 Niederkrüchten
Tel.: 02163 / 348 99 48
mail@das-goldstueck.net
www.das-goldstück.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Alltagsassistenz und Haushaltstraining
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Alltagsassistenz, Haushaltstraining und vergleichbare Unterstützungsleistungen, die Das Goldstück UG- hauswirtschaftliche Unterstützung mit Herz, Venekotenweg 274, 41372 Niederkrüchten, gegenüber Kundinnen und Kunden erbringt.
2. Kundinnen und Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die Leistungen für private Haushalte beauftragen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie in Textform bestätigt wurden.
3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, dem Dienstleistungsvertrag, der Leistungsbeschreibung oder der jeweiligen Einsatzvereinbarung. Diese Unterlagen gehen den AGB vor, soweit sie im Einzelfall konkretere Regelungen enthalten.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten hauswirtschaftlichen und alltagsunterstützenden Leistungen im Haushalt oder im unmittelbaren Lebensumfeld der Kundin oder des Kunden.
2. Zu den Leistungen können insbesondere Reinigungstätigkeiten, Wäschepflege, Einkaufshilfen, einfache hauswirtschaftliche Unterstützung, Alltagsassistenz sowie Haushaltstraining gehören, soweit diese Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Nicht geschuldet sind medizinische Pflegeleistungen, Behandlungspflege, Tätigkeiten mit besonderer Gesundheits- oder Unfallgefahr, Arbeiten in großer Höhe, Schädlingsbekämpfung, Schimmelbeseitigung, handwerkliche Facharbeiten sowie Leistungen, für die eine besondere behördliche Erlaubnis oder fachliche Qualifikation erforderlich ist, sofern diese nicht ausdrücklich und zulässig vereinbart wurden.
4. Das Goldstück UG ist berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn die Tätigkeit für Mitarbeitende unzumutbar, gesundheitsgefährdend oder rechtlich unzulässig ist.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
1. Angebote von Das Goldstück UG sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde das Angebot annimmt oder wenn ein beiderseits abgestimmter Einsatztermin verbindlich bestätigt wird.
3. Mündlich besprochene Leistungswünsche werden erst verbindlich, wenn sie im Angebot, im Vertrag oder in einer sonstigen Bestätigung in Textform aufgenommen wurden.
§ 4 Art der Leistungserbringung und Personal
1. Das Goldstück UG stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitarbeitenden und achtet auf eine zuverlässige, sorgfältige und fachgerechte Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten.
2. Ein Anspruch auf Einsatz einer bestimmten Mitarbeiterin oder eines bestimmten Mitarbeiters besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung eingesetzter Mitarbeitender bemüht sich Das Goldstück UG um Ersatz oder um einen zumutbaren Ausweichtermin. Ein bestimmter Ersatztermin kann nur nach Verfügbarkeit zugesagt werden.
4. Die Organisation, Einteilung und fachliche Weisung gegenüber den Mitarbeitenden obliegt Das Goldstück UG. Kundinnen und Kunden können Wünsche zum Ablauf äußern; ein arbeitsrechtliches Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitenden besteht nicht.
§ 5 Mitwirkungspflichten der Kundin/des Kunden
1. Die Kundin oder der Kunde ermöglicht den Mitarbeitenden zu den vereinbarten Zeiten den Zugang zu den Räumlichkeiten und stellt sicher, dass die vereinbarten Tätigkeiten tatsächlich durchgeführt werden können.
2. Soweit nicht anders vereinbart, stellt die Kundin oder der Kunde geeignete, sichere und funktionsfähige Geräte, Maschinen, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel zur Verfügung.
3. Chlorhaltige Reinigungsmittel sowie Reinigungsmittel, deren Kombination Gesundheitsgefahren verursachen kann, dürfen von den Mitarbeitenden nicht verwendet werden. Das Goldstück UG kann die Verwendung ungeeigneter oder unsicherer Mittel ablehnen.
4. Die Kundin oder der Kunde hat auf besondere Risiken im Haushalt hinzuweisen, insbesondere auf defekte Geräte, beschädigte Böden, lose Teppiche, aggressive Tiere, besondere hygienische Belastungen oder sonstige Gefahrenquellen.
5. Über ansteckende Krankheiten oder besondere Infektionsrisiken im Haushalt ist Das Goldstück UG rechtzeitig zu informieren, soweit dies für den Schutz der Mitarbeitenden und eine sichere Einsatzplanung erforderlich ist. Die Verarbeitung entsprechender Informationen erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise.
6. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Medikamente und persönliche Dokumente sind vor Beginn des Einsatzes sicher zu verwahren.
§ 6 Schlüssel, Zugang und Sicherheit
1. Werden Schlüssel, Zugangscodes oder vergleichbare Zugangsmittel übergeben, erfolgt dies nur nach gesonderter Absprache. Die Übergabe und Rückgabe sollen dokumentiert werden.
2. Das Goldstück UG behandelt Schlüssel und Zugangsmittel sorgfältig und gibt sie nur an Mitarbeitende weiter, die mit der Leistungserbringung betraut sind.
3. Bei Vertragsende oder auf Verlangen der Kundin oder des Kunden werden überlassene Schlüssel und Zugangsmittel zurückgegeben. Änderungen von Zugangscodes sind durch die Kundin oder den Kunden eigenverantwortlich vorzunehmen.
§ 7 Termine, Absagen und Ausfallvergütung
1. Einsatztermine werden individuell vereinbart. Änderungen sind möglichst frühzeitig in Textform oder telefonisch mitzuteilen.
2. Sagt die Kundin oder der Kunde einen vereinbarten Einsatz mindestens 24 Stunden vor Einsatzbeginn ab, entstehen hierfür keine Ausfallkosten.
3. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn oder wenn der Einsatz aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich der Kundin oder des Kunden stammen, nicht durchgeführt werden kann, kann Das Goldstück UG eine Ausfallpauschale in Höhe von 100 % des für den Einsatz vereinbarten Entgelts berechnen. Bereits tatsächlich angefallene Fahrt- oder Wegkosten können zusätzlich berechnet werden.
4. Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Das Goldstück UG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Goldstück UG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Fällt ein regelmäßiger Einsatz auf einen gesetzlichen Feiertag, wird die Leistung nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls kann nach Verfügbarkeit ein Ausweichtermin vereinbart werden.
§ 8 Vergütung, Abrechnung und Zahlung
1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot, dem Dienstleistungsvertrag oder der jeweils gültigen Preisvereinbarung.
2. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt und nichts anderes ausgewiesen ist.
3. Rechnungen sind nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
4. Gerät die Kundin oder der Kunde in Zahlungsverzug, kann Das Goldstück UG die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche Mahnkosten geltend machen. Das Recht, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzustellen, bleibt vorbehalten, soweit dies im Einzelfall zumutbar und rechtlich zulässig ist.
5. Soweit Leistungen über Pflegekassen, Kostenträger oder sonstige Dritte abgerechnet werden, gelten ergänzend die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen. Die Kundin oder der Kunde bleibt zur Zahlung nicht gedeckter Eigenanteile, nicht erstattungsfähiger Leistungen oder abgelehnter Kosten verpflichtet, soweit dies vorher vereinbart wurde.
§ 9 Preisanpassungen
1. Bei auf Dauer angelegten Verträgen ist Das Goldstück UG berechtigt, die vereinbarten Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss preisbildende Kostenfaktoren wesentlich verändern. Hierzu gehören insbesondere Lohnkosten, gesetzliche Sozialabgaben, Versicherungen, Fahrtkosten, Materialkosten, gesetzliche Abgaben oder sonstige betriebliche Kosten.
2. Eine Preisanpassung wird der Kundin oder dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
3. Bei einer Preiserhöhung steht der Kundin oder dem Kunden das Recht zu, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zu kündigen. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 10 Leistungsstörungen, Mängel und Reklamationen
1. Das Goldstück UG erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
2. Beanstandungen sind möglichst unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb angemessener Frist nach dem Einsatz, mitzuteilen, damit Das Goldstück UG die Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung erhält.
3. Soweit ein Mangel von Das Goldstück UG zu vertreten ist, wird Das Goldstück UG den Mangel nach Möglichkeit und Zumutbarkeit beseitigen oder eine angemessene Ersatzlösung anbieten.
4. Kein Mangel liegt vor, soweit die Beeinträchtigung auf unzureichender Mitwirkung, ungeeigneten Arbeitsmitteln, fehlerhaften Vorgaben oder nachträglichen Veränderungen durch die Kundin, den Kunden oder Dritte beruht.
5. Gesetzliche Rechte der Kundin oder des Kunden bleiben unberührt.
§ 11 Haftung und Versicherung
1. Das Goldstück UG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Das Goldstück UG der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Für nicht sicher verwahrte Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Medikamente oder persönliche Dokumente haftet Das Goldstück UG nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
5. Schäden sind Das Goldstück UG unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls eine Meldung an die Versicherung erfolgen kann.
6. Das Goldstück UG unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung und ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
§ 12 Vertraulichkeit
1. Das Goldstück UG und seine Mitarbeitenden behandeln Informationen über die Kundin oder den Kunden, den Haushalt, persönliche Lebensumstände und sonstige vertrauliche Informationen mit besonderer Sorgfalt.
2. Gefundene Gegenstände werden der Kundin oder dem Kunden unverzüglich übergeben oder, falls eine unmittelbare Übergabe nicht möglich ist, gemeldet.
3. Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 13 Datenschutz
1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, zu Speicherdauer, Empfängern sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen von Das Goldstück UG.
2. Die Datenschutzhinweise werden der Kundin oder dem Kunden separat ausgehändigt oder in geeigneter Weise zugänglich gemacht.
3. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Gesundheitsdaten oder sonstige besonders schutzbedürftige Informationen bekannt werden, werden diese nur verarbeitet, soweit dies zur sicheren Planung und Durchführung der Leistung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder auf Grundlage einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage erforderlich ist.
§ 14 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
1. Soweit der Kundin oder dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die im Dienstleistungsvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung und das dort enthaltene Muster-Widerrufsformular.
2. Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieses AGB-Textes, sondern wird im Vertrag gesondert geregelt. Diese AGB verweisen lediglich auf die vertraglich enthaltene Widerrufsbelehrung.
3. Wünscht die Kundin oder der Kunde ausdrücklich, dass Das Goldstück UG vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten die hierzu im Vertrag getroffenen Erklärungen und gesetzlichen Folgen.
§ 15 Vertragsdauer und Kündigung
1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem individuellen Vertrag. Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann die Kundin oder der Kunde den Vertrag mit einer Frist von fünf Werktagen in Textform kündigen.
2. Das Goldstück UG kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen.
3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung wiederholt wesentliche Vertragspflichten verletzt, Zahlungen erheblich in Verzug geraten, Mitarbeitende beleidigt, bedroht oder gefährdet werden oder eine sichere Leistungserbringung nicht gewährleistet ist.
§ 16 Loyalität und Mitarbeitendenschutz
1. Die Parteien verpflichten sich zu einem respektvollen und loyalen Umgang miteinander.
2. Die Kundin oder der Kunde wird Mitarbeitende von Das Goldstück UG während eines laufenden Vertragsverhältnisses nicht ohne vorherige Zustimmung von Das Goldstück UG unmittelbar für gleichartige Tätigkeiten beschäftigen oder abwerben.
3. Gesetzliche Rechte der Kundin oder des Kunden bleiben unberührt. Eine weitergehende Verpflichtung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 17 Streitbeilegung
1. Das Goldstück UG ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
2. Unabhängig davon ist Das Goldstück UG bemüht, Anliegen und Beschwerden unmittelbar mit der Kundin oder dem Kunden einvernehmlich zu klären.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Niederkrüchten, den 21.05.2026
