AGB´s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge über
hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Alltagsassistenz und Haushaltstraining, die von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma „Das Goldstück – hauswirtschaftliche
Unterstützung mit Herz“ (im folgenden „Auftragnehmerin“ genannt) in den
Privathaushalten der Kunden oder mit den Kunden allgemein (im folgenden
„Auftraggeber“ genannt) erbracht werden.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistungen aus dem
Leistungskatalog des Angebotes, das nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer,
gewissenhafter Berufsausübung durchgeführt wird.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
1. Die genaue Aufgabenstellung, die Häufigkeit, die Vorgehensweise und die Art der
Leistungsergebnisse sind durch das Angebot der Auftragnehmerin festgelegt.
2. Änderungen der Dienstleistungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.
3. Die Auftragnehmerin stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich
zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch die
Auftragnehmerin fachgerecht überwacht.
2
§ 4 Besondere Pflichten der Auftragnehmerin
1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich sämtliche Informationen, die sie über den
Auftraggeber gewinnt, vertraulich zu behandeln.
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin sind verpflichtet,
Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich
beim Auftraggeber abzugeben bzw. ihn hierüber zu informieren.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der Auftragnehmerin zu
unterstützen. Er muss die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma „Das Goldstück“
den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu den vereinbarten Zeiten gewährleisten.
2. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftraggeber die erforderlichen
Maschinen, Geräte, Pflege-, Reinigungs- und Behandlungsmittel zur Verfügung.
Chlorhaltige Reinigungsmittel, wie beispielsweise Chlorix oder Danchlorix dürfen nicht
verwendet werden, da Gesundheitsgefahren in Verbindung mit anderen
Reinigungsmitteln nicht zu kalkulieren sind.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Arbeitsgeräte in ordnungsgemäßem und
sicheren Zustand zu halten und alle im Haushalt erforderlichen Schutzmaßnahmen zu
treffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin vor Unfällen und
Gesundheitsschäden zu bewahren.
4. Die Auftragnehmerin ist unverzüglich über ansteckende Krankheiten im Haushalt des
Auftraggebers zu unterrichten.
5. Kann der Auftraggeber die Leistungen im Vertragszeitraum nicht abnehmen, hat er
dies, möglichst frühzeitig, der Auftragnehmerin mitzuteilen. Sagt der Auftraggeber 24
Stunden vorher einen vereinbarten Arbeitseinsatz ab, werden ihm seitens der
Auftragnehmerin dafür keine Kosten in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen
werden 100 % des für den Einsatz geplanten Entgeltes sowie tatsächlich angefallene
Wegkosten in Rechnung gestellt.
6. Fällt der vertraglich vereinbarte Wochentag der Leistungserbringung auf einen
Feiertag, kann die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zu einem vorher vereinbarten
Ausweichtermin erbracht werden.
7. der Auftraggeber hat im Allgemeinen kein direktes Weisungsrecht gegenüber den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auftragnehmerin
3
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Die Auftragnehmerin ist zur Leistungserbringung verpflichtet und hat von ihr zu
vertretende Mängel zu beseitigen. Im Falle einer plötzlich auftretenden Erkrankung der
durch die Auftragnehmerin eingesetzten Mitarbeiterin, bemüht sich die
Auftragnehmerin schnellstmöglich um Ersatz.
2. Die Auftragnehmerin hat einen Mangel nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der
vom Auftraggeber gegebenen Auftragsstellung oder der fehlerhaften oder
unzureichenden Mitwirkung (siehe § 5) beruht.
3. Eine etwaige Gewährleistungspflicht entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder
Dritte, ohne Zustimmung der Auftragnehmerin die Leistungen oder Teile der Leistungen
verändern. Ansprüche auf Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen
bestehen nicht.
4. Die Auftragnehmerin haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die
nachweislich durch sie oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den vertraglichen
Aufgaben verursacht werden. Sie ist hiergegen ausreichend versichert. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auftragnehmerin
hervorgerufene Schäden unverzüglich der Geschäftsleitung der Auftragnehmerin
anzuzeigen.
5. Geld und Schmuck sind in gesicherten Behältnissen zu verwahren, da andernfalls
keine Haftung übernommen werden kann.
5. Die Auftragnehmerin ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.
§ 7 Loyalitätspflicht
Auftraggeber und Auftragnehmerin verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
Insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung
tätig gewesen sind, vor Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung einer Zusammenarbeit,
ist zu unterlassen.
4
§ 8 Entgelt, Zahlungsbedingungen
1. Vorbehaltlich einer zulässigen Vertragsanpassung durch die Auftragnehmerin richtet
sich das von dem Auftraggeber für die Leistungen der Auftragnehmerin zu zahlende
Entgelt nach der vertraglichen Vereinbarung. Die Auftragnehmerin darf jedoch eine
Preiserhöhung vornehmen, wenn die Notwendigkeit hierzu auf Veränderung von Preis
bildenden Faktoren beruht, die nach Vertragsabschluss entstanden sind. Die Erhöhung
des vereinbarten Preises muss dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vorher
angezeigt worden sein.
2. Die Entgelte enthalten die zurzeit geltende Umsatzsteuer.
3. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig.
§ 9 Verzug und höhere Gewalt
1. Falls die Auftragnehmerin bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung in Verzug gerät, kann
der Auftraggeber nach Ablauf einer der Auftragnehmerin gesetzten angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum
Fristablauf nicht erbracht sind.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Auftragnehmerin die Erfüllung ihrer
Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag kann durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers mit einer Frist von 5
Werktagen beendet werden. Die Auftragnehmerin kann durch Kündigungsschreiben mit
einer Frist von 4 Wochen kündigen.
2. Bei groben Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen kann der Vertrag von beiden
Seiten mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
5
§ 11 Sonstiges
1. Ein vorliegendes Angebot gilt für 30 Tage.
Die während des Kundenbesuchs besprochenen Leistungsbeschreibungen gelten als
Angebote. Zusätzliche schriftliche Angebote können auf Wunsch des Kunden erstellt
werden.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Sollte eine der Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, werden die
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Niederkrüchten, den 01.06.2022
